Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

für die Amtsperiode 2024 bis 2028

In diesem Jahr finden für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahlen der Schöffen statt. Zur Zeit werden hierfür in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen beim jeweils zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Rosenheim) gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Gesucht werden Gemeindebürger/innen die am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Vorschläge können bis zum 20.03.2023 schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde abgegeben werden.

Weitere Informationen über das Amt des Schöffen bzw. über die Voraussetzungen finden Sie auf der gemeindlichen Homepage (www.vogtareuth.de) oder unter http://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen .

Bei Fragen können Sie sich gern auch an Frau Sonntag wenden (Tel: 08038/9063-11) 

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