Die Gemeinde Vogtareuth wird digital!

Digitalministerin Gerlach vergibt Förderbescheid für Digitalisierung der Verwaltung

Die Gemeinde Vogtareuth wird digital! Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, hat im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus“ einen Förderbescheid vergeben, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute schon per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren. Von der Anmeldung bei der Kita bis zum Antrag auf Pflegegeld – solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Das unterstützen wir sehr gerne.“


Zitat Bürgermeister Leitmannstetter: „Als Erster Bürgermeister der Gemeinde Vogtareuth bedanke ich mich für die finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern bei der Digitalisierung unserer Verwaltung. Unsere Mitarbeiter/innen sind mit dem Anbieter der entsprechenden Programme in regem Austausch, um den Service „per Mausklick ins Rathaus“ baldmöglichst umsetzen zu können. Gerade Corona hat uns gezeigt, wie wichtig das auch für unsere Bürger/innen ist, die dann noch mehr Behördengänge online erledigen können.“

 

Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

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