Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.
- So wird allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern die Möglichkeit gegeben, sich online unter www.umgebungslaerm.bayern.de einzubringen.
Die Ergebnisse der Beteiligungen von Bürgern und Gemeinden werden gesammelt, ausgewertet und der Lärmkartierung des Landesamt für Umwelt gegenübergestellt. Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamts für Umwelt Lärmkartierung (bayern.de) verfügbar.
Vorrausichtlich im 4. Quartal 2023 wird dann hierzu in einer zweiten Phase wiederum die Öffentlichkeit beteiligt.