Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Wir bitten zu beachten, dass ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit.

Es gibt jedoch weiterhin die Möglichkeit, für Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass, mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren, zu beantragen.

In Deutschland besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres Ausweispflicht.  Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Passamt, Tel. 08038/906322 oder 08038/906310 wenden.

Drucken